Verbot des Verbrennens von biogenen Materialien


Das Abbrennen von biogenem Material wie Astwerk, Unterholz usw. ist grundsätzlich in Österreich per Gesetz verboten. In bestimmten Ausnahmefällen kann die Gemeinde oder die Landeswarnzentrale als zuständige Behörde eine Ausnahmegenehmigung ausstellen.


Weitere Informationen zum Luftreinhaltegesetz und zur Ausnahmeverordnung des Landeshauptmannes LGBl. Nr. 12/2011 finden Sie auf der Homepage des Landes Tirol.